Wie kann ich Mitglied im Schützenverein werden?
Je nach Alter, Status, etc., gilt nachstehende Übersicht zur Mitgliedschaft in unserem Verein. Generell wäre es sinnvoll, wenn zum Beispiel schon ein persönlicher Kontakt durch ein Probeschießen oder Ähnlichem stattgefunden hat.
Den downloadbaren Aufnahmeantrag (als PDF-Datei) bitte entsprechend ausfüllen und unterschreiben. Nach Erhalt des Antrags, erfolgt eine Prüfung des Aufnahmegesuches durch unseren Vereinsausschuss. Den Aufnahmeantrag findest du hier.
Welche Arten von Mitgliedschaft gibt es?
Bei uns gibt es die Vollmitgliedschaft, Jugendmitgliedschaft und eine ermäßigte Mitgliedschaft (Rentner, Schüler/Studenten/Auszubildende und passive Mitglieder).
Welche Voraussetzungen gibt es, um dem Schützenverein beizutreten?
Interesse am Schießsport
Gibt es eine Altersbeschränkung für die Mitgliedschaft im Verein?
Nein. Jeder kann mitmachen und Jugendliche sind bei uns immer gern gesehen.
Welche Schießsportdisziplinen werden im Verein angeboten?
Bei uns werden Schießsportdisziplinen nach BDS und BSSB angeboten. Wir schießen Airsoft IPSC, Luftgewehr, Zimmerstutzen, Groß- und Kleinkaliber Lang und Kurzwaffe.
Wann und wo finden die Trainingseinheiten statt?
Dienstag im HSG Forchheim (ab 17:00 Uhr), 25m, 50m und 100m, Luftdruck, Großkaliber und Kleinkaliber
Donnerstag im Vereinsheim in Falkendorf (ab 16:30 Uhr) - Airsoft, Airsoft IPSC
Samstags einmal monatlich in Schneckengrün - Großkaliber bis 300m
Muss ich meine eigene Ausrüstung mitbringen, um am Training teilzunehmen?
Nein, im Verein gibt es genügend Waffen, welche man sich ausleihen und testen kann.
Gibt es Trainer oder erfahrene Schützen, die Anfängern helfen können?
Unsere Mitglieder helfen den neuen Mitglieder jeder Zeit und unterstützen sie gerne.
Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge und wie oft müssen sie bezahlt werden?
Jährlicher Mitgliedsbeitrag reguläre Mitglieder: 120,00 €
Jährlicher Mitgliedsbeitrag ermäßigte Mitglieder: 60,00 €
Jährlicher Mitgliedsbeitrag für Jugendliche (bis 18. Lebensjahr): 36,00 €
Monatlich Beitrag für Fochheim reguläre Mitglieder: 15,00 €
Monatlich Beitrag für Fochheim ermäßigte Mitglieder: 15,00 €
Monatlich Beitrag für Fochheim für Jugendliche: 5,00 €
Gibt es eine Probemitgliedschaft oder eine Schnuppermöglichkeit?
Schnuppermöglichkeiten werden von uns jederzeit angeboten. Hierfür müsst ihr euch einfach bei uns melden und wir besprechen das Restliche. Probemitgliedschaft bieten wir leider keine an.
Gibt es bestimmte Sicherheitsregeln oder -richtlinien, die ich beachten muss?
Sichheitsregeln und -richtlinien richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und Schießstandregeln.
Kann ich als Nichtmitglied an Veranstaltungen oder Trainingseinheiten teilnehmen?
Hier gilt das gleiche, wie für die Schnuppermöglichkeit. Meldet euch einfach bei uns und der Rest wird besprochen.
Gibt es Möglichkeiten für Schießsport für Kinder und Jugendliche?
Bei uns können Kinder aber 12 Jahren Luftdruck und CO2 schießen. Hierfür muss eine Einverständniserklärung der Sorgebrechtigten/ Anwesenheit der Sorgebrechtigten vorliegen.
Gibt es Möglichkeiten für Sponsoring oder Unterstützung des Vereins durch Unternehmen oder Organisationen?
In diesem Fall bitte einfach Kontakt mit uns aufnehmen.
Die Historische Bedeutung von Schützenvereinen: Tradition, Gemeinschaft und kulturelles Erbe
Schützenvereine haben eine lange und reiche Geschichte, die bis ins Mittelalter zurückreicht. In Deutschland und vielen anderen Ländern haben diese Vereine eine wichtige Rolle in der Gesellschaft gespielt und tragen bis heute zur Bewahrung von Traditionen, zur Förderung des Gemeinschaftsgefühls und zum kulturellen Erbe bei. Dieser Artikel untersucht die historische Bedeutung von Schützenvereinen und beleuchtet ihre vielfältigen Auswirkungen auf die Gesellschaft.
Der Schießsport, der oft in Schützenvereinen ausgeübt wird, mag auf den ersten Blick ungewöhnlich oder vielleicht sogar kontrovers wirken. Doch tatsächlich bietet diese Sportart eine Vielzahl von Vorteilen für Jugendliche, die weit über das bloße Abfeuern von Schüssen hinausgehen. In diesem Artikel werden wir uns mit den positiven Aspekten des Schießsports für Jugendliche auseinandersetzen und warum die Mitgliedschaft in einem Schützenverein eine lohnenswerte Erfahrung sein kann.
Die Einstellung der deutschen Bevölkerung gegenüber Waffen ist ein komplexes Thema, das von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird. In der öffentlichen Wahrnehmung werden Waffen oft mit Gewalt und Kriminalität assoziiert. Diese Verbindung hat dazu geführt, dass viele Menschen Waffen als Bedrohung wahrnehmen. Jedoch gibt es eine wachsende Erkenntnis über die positiven Auswirkungen des Sportschießens auf den Geist und den Körper. Diese positiven Effekte haben dazu geführt, dass eine differenziertere Betrachtung der Wahrnehmung von Waffen in der deutschen Bevölkerung notwendig ist.
In Bayern gelten in der Regel ähnliche Voraussetzungen wie im restlichen Deutschland, wenn es um den Erwerb einer Waffenbesitzkarte für Schusswaffen geht. Hier sind einige grundlegende Voraussetzungen, die in der Regel erfüllt werden müssen:
Mindestalter:
Das Mindestalter für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte beträgt in der Regel 18 Jahre.
Zuverlässigkeit:
Du musst als zuverlässig eingestuft werden. Dies wird durch verschiedene Faktoren beurteilt, wie zum Beispiel eine saubere Vorstrafenakte, keine Anzeichen für extremistische oder gewalttätige Neigungen und ähnliches.
Persönliche Eignung:
Du musst persönlich geeignet sein, eine Schusswaffe zu besitzen. Dies beinhaltet unter anderem psychische Stabilität und Abwesenheit von schwerwiegenden psychischen Erkrankungen.
Bedürfnisnachweis:
Du musst ein berechtigtes Bedürfnis für den Erwerb von Schusswaffen nachweisen. Im Falle eines Schützenvereins bedeutet dies in der Regel, dass du aktives Mitglied in einem anerkannten Schützenverein sein musst.
Sachkundeprüfung:
Du musst eine Sachkundeprüfung ablegen, um nachzuweisen, dass du über das erforderliche Wissen im Umgang mit Waffen und das Waffenrecht verfügst.
Waffenaufbewahrung:
Du musst nachweisen, dass du die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen für die Aufbewahrung der Waffen und Munition erfüllen kannst. Dazu gehört beispielsweise ein geeigneter Waffenschrank.
im Sinne des Gesetzes (WaffG Anlage 1)
Erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt.
Besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt.
Überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt.
Führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder der Schießstätte ausübt.
Verbringt eine Waffe oder Munition, wer diese Waffe oder Munition
über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lässt oder selbst transportiert.
Nimmt mit nimmt eine Waffe oder Munition mit, wer diese Waffe oder Munition vorübergehend auf einer Reise ohne Aufgabe des
Besitzes zur Verwendung über die Grenze in den, durch den oder aus dem Geltungsbereiches des Gesetzes bringt.
Schießt wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch den Lauf
verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen- oder
Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt
oder pyrotechnische Munition verschießt.
Herstellt Waffen oder Munition werden hergestellt, wenn aus Rohteilen oder Materialien ein Endprodukt oder wesentliche Teile eines Endproduktes erzeugt werden, als Herstellen von Munition
gilt auch das Wiederladen von Hülsen.
Bearbeitet oder instandsetzt... eine Schusswaffe wird bearbeitet, wenn sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können oder wenn wesentliche Teile, zu deren
Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden
Achtung: Waffe muss neu beschossen werden vom Beschussamt
Eine Schusswaffe wird weder bearbeitet noch instandgesetzt,
wenn lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am
Schaft oder an der Zieleinrichtung, vorgenommen werden.
Achtung: Waffe muss nicht neu beschossen werden
Eine Waffe gilt als
schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;
zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird; (dazu zählt nicht das verschlossene Handschuhfach!)
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